Willkommen bei Erbenermittlung Reinhard Mayer
Als professionellem Erbenermittlungsbüro gelingt es uns in den meisten Fällen, durch Einsatz aller verfügbaren Möglichkeiten, Erben zu finden und zu deren Gunsten das Erbrecht des Staates (Fiskuserbrecht) abzuwenden.
Hierzu verfügen wir neben Sachkenntnis und langjähriger Erfahrung auch über umfangreiche Hilfsmittel wie Fachliteratur sowie eigene Dateien und Zugang zu externen Datenbanken. Nachforschungen werden nicht nur per Korrespondenz, sondern oft auch persönlich und vor Ort durch unsere Mitarbeiter in Archiven und Ämtern durchgeführt.
Um den erfolgreichen Abschluss einer Nachlaßsache zu gewährleisten, besorgen wir auch die notwendigen Personenstandsurkunden und betreuen die Erben – in Zusammenarbeit mit Notaren und Fachanwälten – bei der Stellung des Erbscheinsantrages und der Endabwicklung nach Erteilung des Erbscheins.
Unsere Dienstleistung ist für Nachlasspfleger kostenlos. Mit den von uns gefundenen Erben vereinbaren wir ein prozentual am Nachlass ausgerichtetes Erfolgshonorar. Das Erfolgshonorar wird erst bei Auszahlung von Vermögenswerten an den Erben fällig und deckt sämtliche erbrachte Dienstleistungen ab.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem Vermögenswerte an die Erben ausbezahlt werden, treten wir mit sämtlichen Kosten in Vorleistung.
Wer sind wir …
Unser Büro ist seit 1985 auf dem Gebiet der Erbenermittlung im In- und Ausland tätig.
Der anfängliche Schwerpunkt „genealogische Forschungen“ wurde 1988 fast ausschließlich verlagert auf Ermittlungen in Nachlaßsachen.
Begonnen haben wir in Moosburg (Landkreis Freising)
1993 erfolgte der Umzug nach Trostberg (Landkreis Traunstein) in größere Räumlichkeiten, die 2005 noch einmal erweitert wurden.
Wir ermitteln im In- und Ausland die gesetzlichen Erben von werthaltigen Nachlässen.
In der Regel werden wir hierzu von gerichtlich bestellten Nachlasspflegern beauftragt.
Wir arbeiten für:
- Nachlassgerichte
- Nachlasspfleger
- Erben
- Testamentsvollstrecker
- Rechtsanwälte und Notare
Unsere Dienste in einer Nachlaßsache werden immer dann in Anspruch genommen wenn …
- ein Testament nicht vorliegt
- die Ermittlung von Verwandten eines Erblassers besonders schwierig ist
- die eigenen Nachforschungen der Gerichte und Nachlasspfleger erfolglos geblieben sind
Besondere Forschungsgebiete:
- Deutschland
- Italien
- Tschechien
- Polen
- Österreich
- USA
Geschäftsführung
Mayer Reinhard
Tel.: +49 (0)8621-64878-11
Mail: info@erben-mayer.de
Mayer Richard
Tel.: +49 (0)8621-64878-13
Mail: r.mayer@erben-mayer.de
Gill Claudia
Tel.: +49 (0)8621-64878-12
Mail: c.gill@erben-mayer.de